Beauftragtenwesen
Durch die Bestellung von Betriebsbeauftragten soll in einem Unternehmen Risiko- und Gefahrenquellen vorgebeugt werden. Betriebsbeauftragte sind daher in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben. In erster Linie besteht die Aufgabe eines Betriebsbeauftragten darin, in seinem Fachgebiet Rechtssicherheit für das Unternehmen zu gewährleisten. Dabei übernimmt er im Wesentlichen Beratungsfunktionen zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben, Auflagen und Nebenbestimmungen und agiert damit als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und der Genehmigungsbehörde.
Die U·V·M GmbH übernimmt für Sie Aufgaben von gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten mit der erforderlichen Qualifikation in den Bereichen Gewässerschutz, Abfall, Immissionsschutz, Gefahrgut, Störfall und Brandschutz. Da Betriebsbeauftragte zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet sind, kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen die externe Gestellung von Betriebsbeauftragten die attraktivere und wirtschaftlichere Lösung darstellen.
Unsere Leistungen im Beauftragtenwesen
Betreuung als externer Betriebsbeauftragter sowohl im gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragtenwesen als auch für unternehmensspezifische Beratungs- und Leitungsfunktionen als
- Immissionsschutzbeauftragter
- Abfallbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Brandschutzbeauftragte
Ihr/e Ansprechpartner/in
M.Eng. Bauingenieurwesen
Immissionsschutzbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragter
Abfallbeauftragter