Abfallwirtschaft
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Einführung der elektronischen Nachweisführung, das neu definierte Ende der Abfalleigenschaft und die damit verbundenen Pflichten nach REACH – all diese Neuerungen haben das Abfallrecht in den letzten Jahren von Grund auf umstrukturiert. Auf der anderen Seite stehen immer umfangreicher werdende Anforderungen von Behörden und steigende Entsorgungskosten.
Eine qualifizierte Beratung im Bereich Abfall ist, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Schnittmengen zu anderen Rechtsbereichen, mittlerweile unersetzlich. Aufgrund unseres breiten Tätigkeitsspektrums sind wir in der Lage, Sie durch den Dschungel des Abfallrechts zu führen und Sie dabei auch im Hinblick auf immissionsschutz-, wasser-, arbeitsschutz- und gefahrstoffrechtliche oder gefahrgutrechtliche Anforderungen zu beraten.
Unsere Leistungen im Bereich Abfallwirtschaft
- Beratung zur ordnungsgemäßen Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen
- Beratung zu Vermeidungs-, Verminderungs-, Verwertungs- und Beseitigungsverfahren
- Entwicklung von Abfallwirtschaftskonzepten zur systematischen Senkung der Abfallmengen und der Entsorgungskosten
- Erfassung der betrieblichen Abfallströme und Einstufung in die gültige Abfallcodierung (Abfallschlüsselnummern nach der AVV)
- Ermittlung von Entsorgungsmöglichkeiten
- Betreuung im Entsorgungsnachweisverfahren (national) und Notifizierungsverfahren (international)
- Anzeige-/Erlaubnisverfahren nach §§ 53 und 54 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
- Anzeige nach § 18 KrWG für die gewerbliche Sammlung
- Erstellung von Registern
- Hinführung von Entsorgungs- und Recyclingunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb
- Beratung produzierender Unternehmen zur Produktverantwortung (z. B. freiwillige Rücknahme von nach dem Gebrauch verbleibenden Abfällen)
- Stellung eines Abfallbeauftragten
Ihr/e Ansprechpartner/in
M.Eng. Bauingenieurwesen
Immissionsschutzbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragter
Abfallbeauftragter