22. März 2018
Mit der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV) vom 20. August 2017 reagierte der Gesetzgeber auf diverse Zwischenfälle mit Legionellen-Erkrankungen, welche durch Kühlanlagen hervorgerufen wurden.
Ziel der Verordnung ist die Festlegung von Anforderungen an den Aufbau, den Betrieb sowie die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Neben der Einhaltung des Standes der Technik sind durch den Betreiber regelmäßig
- Laboruntersuchungen (durch akkreditiertes Prüflabor),
- betriebsinterne Untersuchungen sowie
- Sachverständigenprüfungen der Kühlanlage
zu veranlassen.
Darüber hinaus sind auf der Grundlage der 42. BImSchV unterschiedliche behördliche/organisatorische Kriterien zu erfüllen.
Diese sind u. a.
- Führung eines Betriebstagebuches,
- Bestellung bzw. Vorhandensein einer hygienisch fachkundigen Person,
- Anzeigepflicht (bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung und Betreiberwechsel).
Im Rahmen der konkreten Anwendung der Verordnung ist für bestehende Anlagen die erste Überprüfung bis zu den nachstehenden Daten erforderlich:
Für Anlagen, die in Betrieb gegangen sind vor dem |
Überprüfung bis zum |
19. August 2011 |
19. August 2019 |
19. August 2013 |
19. August 2020 |
19. August 2015 |
19. August 2021 |
19. August 2017 |
19. August 2022 |
Darüber hinaus hat der Betreiber seine Bestandsanlage bis spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018 nach den Vorgaben der 42. BImSchV der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Der nachfolgenden Checkliste können zusammenfassend alle Anforderungen, die sich aus der 42. BImSchV ergeben, entnommen werden. Zudem sind die Beteiligten sowie Fristen zur Umsetzung der Anforderungen hinterlegt.
Gerne begleiten wir Sie bei der Umsetzung der 42. BImSchV mit folgendem Leistungsprofil:
- Tätigkeiten als hygienisch fachkundige Person für Ihr Unternehmen
- Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
- Implementierung der betriebsinternen Untersuchungen
- Aufbau und Führung des Betriebstagebuchs
- Anzeige von Neu- und Bestandsanlagen sowie von Änderung/Stilllegung und Betreiberwechsel
Ihr Ansprechpartner
Sebastian van Ool M.Eng. (FH) Bauingenieurwesen
Telefon: +49 (0)2162 26638-35 E-Mail:
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