Sachverständigentätigkeiten
Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich sichert die unabhängige, unparteiliche und gewissenhafte Durchführung von Genehmigungsverfahren nach den umweltrechtlichen Regelwerken (z. B. Bundes-Immissionsschutz-, Wasserhaushalts-, Kreislaufwirtschafts- oder Bundesberggesetz).
Dipl.-Verwaltungswirt
Gewässerschutzbeauftragter
Sachverständiger
für Genehmigungsverfahren
im Umweltbereich
Am 12. Juni 2001 wurde Helmut van Ool von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein zum Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Bereich Wasser, Steine, Erden, Läger, Abfall (ohne thermische Behandlung) öffentlich bestellt und vereidigt.
Dipl.-Geographin
Sachverständige
für Genehmigungsverfahren im
Umweltbereich
Am 03. Mai 2012 wurde Eva Hörl von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein zur Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich ohne Chemieanlagen, Kraftwerke, thermische Abfallbehandlung öffentlich bestellt und vereidigt.
Neben der Vorbereitung des Verfahrens durch Ermittlung der Genehmigungspflichten und -voraussetzungen, den Abstimmungen mit den Fachbehörden und Fachgutachtern sowie der Prüfung der Projektgrundlagen und Gutachten umfasst die Tätigkeit u. a. die Erstellung der Genehmigungsanträge, die Betreuung während der Laufzeit des Verfahrens sowie die Prüfung des Genehmigungsbescheides.
Kompetente und qualitativ hochwertige Leistungen bieten hierbei den Garant für kurze Verfahrenslaufzeiten und eine schnelle Erteilung der beantragten Genehmigung.
Informieren Sie sich auch hier:
Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein: www.ihk-krefeld.de
Sachverständigenverzeichnis der IHK: www.svv.ihk.de
Verband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen: www.svgv.de
Sachverständige entsprechend § 53 AwSV
Das Ziel der Bestellung von Sachverständigen gemäß § 53 AwSV ist es, den vorbeugenden Gewässerschutz sicherzustellen.
Dipl.-Bauingenieur (FH)
Immissionsschutzbeauftragter
Sachverständiger ensprechend § 53 AwSV
Am 22. Februar 2008 wurde Frank Beckers von der TOS Prüf GmbH zum Sachverständigen im Sinne des § 53 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bestellt.
Diese Grundlage gewährleistet die Qualität der Planung und Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Durch eine kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung des anerkannten Sachverständigen-Mitgliedes der TOS Prüf GmbH wird ein kontinuierlicher Qualitätsstandard gewährleistet.
Die Tätigkeiten des Sachverständigen erstrecken sich von der Anlagenplanung über das Genehmigungsverfahren (Eignungsfeststellung), die Ausführungsplanung und Baubegleitung bis hin zur Abnahme von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Um die Neutralität des Sachverständigen zu wahren, darf ein Sachverständiger entweder die Planung und Ausführung einerseits oder die Abnahmeprüfung andererseits durchführen.
Informieren Sie sich auch hier:
TOS Prüf GmbH: www.tos-pruef-gmbh.de
Technische Organisation von Sachverständigen e. V.: www.tos-ev.de