30. November 2020
Emissionserklärung für das Jahr 2020:
Gemäß § 4 der 11. BImSchV besteht für Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen alle vier Jahre die Pflicht zur Erstellung einer Emissionserklärung. Die Emissionserklärung für das Jahr 2020 ist bis zum 31. Mai 2021 zu erstellen. Sie umfasst die Meldung von Emissionsdaten einschließlich betrieblicher Rahmendaten zu den Emissionsquellen bzw. Emissionsvorgängen. Die ermittelten Daten werden mit dem System BUBE-Online (Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung) elektronisch übermittelt. Die abgegebenen Informationen werden den Überwachungsbehörden zur Verfügung stehen und, gemäß Umweltinformationsgesetz, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gerne stehen wir Ihnen für die Erstellung der Emissionserklärung 2020 zur Verfügung.