30. November 2020
PRTR-Bericht (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) für das Jahr 2020:
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 besteht für Betreiber der in Anhang I der Verordnung genannten Betriebe die Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Berichtes (bis 30. April des Folgejahres).
Berichtspflichtig sind
- Freisetzungen in die Luft, das Wasser oder den Boden,
- die Verbringung von im Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Betriebsstandortes sowie
- die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
Die ermittelten Daten werden mit dem System BUBE-Online (Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung) elektronisch übermittelt und fließen in ein nationales und EU-weites Register ein, womit sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Gerne stehen wir Ihnen für die Erstellung des PRTR-Berichtes zur Verfügung.
Für nähere Informationen zu unseren Leistungen im Rahmen der Erstellung des PRTR-Berichtes bzw. für die Erstellung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.