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Standortsicherung/Standortentwicklung

Ein sicherer Betriebsstandort ist ein wesentlicher Eckpfeiler eines Unternehmens. Die Qualität eines Betriebsstandortes hat einen wesentlichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg und die marktwirtschaftliche Entwicklung.

Planungsrechtliche Vorgaben in Flächennutzungsplänen und Festsetzungen in Bebauungsplänen können für Unternehmensstandorte weitreichende Konsequenzen haben. Ebenso hat die Lage eines Betriebes innerhalb eines Luftreinhalteplanes und/oder Lärmaktionsplanes großen Einfluss auf einen Anlagenbetrieb. Planungsrechtliche Änderungen oder die aktuelle Aufstellung eines Luftreinhalteplanes können den Anlagenbetrieb einschränken und/oder zur Verminderung der Flexibilität führen. Das Heranrücken von Wohngebieten an einen bestehenden Unternehmensstandort kann beispielsweise eine große Belastung für den Anlagenbetrieb darstellen. Um Einfluss auf planungsrechtliche Ausweisungen nehmen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass Änderungen/Aufstellungen von Bebauungsplänen rechtzeitig erkannt werden.

Zudem beeinflusst die am Betriebsstandort implementierte technische Infrastruktur im großen Maße den reibungslosen Produktionsbetrieb und die betriebliche Weiterentwicklung. Unzureichende und/oder mangelhafte Verkehrswege sowie ungenügende Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten (Energie, Wasser, Rohstoffe, Abfälle u. a.) von Produktionsanlagen mindern den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Schlecht funktionierende technische Infrastrukturen erschweren den Anlagenbetrieb und verhindern marktwirtschaftlich notwendige Entwicklungsmöglichkeiten oder schränken diese ein.

Unsere Leistungen zur Standortsicherung/Standortentwicklung

  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Planungsrechtes, umweltrechtlicher Planvorgaben sowie infrastruktureller Erfordernisse
  • Erarbeitung von strategischen Lösungsansätzen in planungsrechtlichen Konfliktsituationen
  • Entwicklung technischer Problemlösungen im Hinblick auf anlagenbezogene infrastrukturelle Fragestellungen (Erschließungs-, Ver- und Entsorgungsprobleme)
  • Erstellung von anlagenbezogenen bzw. standörtlichen Entwicklungskonzepten
  • Erstellung von Bebauungsplänen mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen einschließlich Begründung sowie Umweltprüfungen nach § 2 Abs. 4 BauGB
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung aller Behördentermine sowie erforderlicher Erörterungstermine

Ihr/e Ansprechpartner/innen

Foto von Helmut van Ool
Helmut van Ool
Helmut van Ool

Dipl.-Verwaltungswirt
Gewässerschutzbeauftragter
Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

Foto von Eva Hörl
Eva Hörl
Eva Hörl

Dipl.-Geographin
Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich